Allgemeine Hinweise für das Jahresprogramm

Allgemeines

Gäste- und Landschaftsführerinnen der Schwäbischen Landpartie bieten ein Jahresprogramm mit wechselnden Veranstaltungen an, treten jedoch nicht als Veranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts (§§ 651 ff. BGB) auf. Die Kontaktstelle der Gästeführerinnen, die Schwäbischen Landpartie, nimmt die Anmeldungen der Teilnehmer/innen an und gibt sie an die entsprechenden Gästeführerin weiter. Veranstalter ist immer die jeweilige Gästeführerin.

Exkursionen/Veranstaltungen, die einen Dritten (nicht Gästeführerin der Schwäbischen Landpartie) als Veranstalter ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Schwäbischen Landpartie; sie tritt insoweit nur als Vermittler auf.

Jede Gästeführerin kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern oder eine Veranstaltung absagen, z. B. weil zu einem angemessenen Zeitpunkt die erforderliche Mindestanzahl an Anmeldungen nicht vorliegt.

Muss eine Veranstaltung aus von der Gästeführerin nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z. B. wegen Erkrankung, extremer Wetterlage), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse können Streckenführungen und einzelne Programmpunkte kurzfristig geändert werden.

Die Gästeführerin kann Teilnehmer/innen von einzelnen Veranstaltungen ausschließen, wenn sich diese nicht an die Anweisungen der Gästeführerin halten oder eine Gesundheitsgefährdung des/der Teilnehmenden zu befürchten ist.

Kosten für optionale Verkostungen oder die Einkehr im Anschluss an eine Tour sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Bei allen Touren sind wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk unbedingt erforderlich. Bei Wanderungen bestehen die Strecken auch zum Teil aus an- und absteigenden Pfaden am Albtrauf mit bis zu 350 Metern Höhenunterschied. Trittsicherheit erforderlich. Je nach Wetterlage können Touren ausfallen oder kurzfristig geändert werden. Bitte an Getränke und Verpflegung für unterwegs denken. Die Teilnahme an den Touren geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.

Fotoaufnahmen bei den Touren sind nur nach vorheriger Absprache mit der Gästeführerin und allen Teilnehmenden erlaubt.

Bild- oder Tonmitschnitte der Veranstaltungen sind nicht erlaubt. Unberechtigt angefertigte Mitschnitte sind zu vernichten.

Anmeldung und Bezahlung des Teilnehmerbeitrags

Entsprechend der Ausschreibung im Programmheft/Homepage ist für die Veranstaltungen eine Anmeldung erforderlich. Eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist ohne Anmeldung nicht möglich.

Die Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail oder über die Homepage der Schwäbischen Landpartie erfolgen. Die Daten der Angemeldeten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.

Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Der Teilnehmerbeitrag ist zu Beginn der Veranstaltung bar zu bezahlen.

Haftungsfragen

Schadensersatzansprüche der Vertragspartner/innen bzw. der Teilnehmer/innen gegen die Gästeführerinnen der Schwäbische Landpartie sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Unfälle während der Veranstaltungen und auf dem Weg zu und von den Veranstaltungsorten sowie für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen einschließlich Garderobe, übernimmt die Gästeführerin keine Haftung.

Für Schreibfehler auf unseren Seiten und im Programmheft übernehmen die Gästeführerinnen der Schwäbischen Landpartie keine Haftung.

Die Gästeführerinnen sind Mitglied im Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. (BVGD). Über diese Mitgliedschaft besteht eine Haftpflichtversicherung. Sie wurde abgeschlossen bei der Generali Versicherung AG, 81731 München – räumlicher Geltungsbereich: weltweit.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.